Alles rund um die Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung, Tipps zur Zimmergröße und Raumfläche, sowie Online-Rechner zur Berechnung der Wohnfläche in den eigenen vier Wänden.
Wohnfläche in m2 berechnen
Tragen Sie die Breite und Höhe des Raumes ein und berechnen Sie die Fläche in Quadratmetern online!
Quadratmeter berechnen
Formel: Länge x Breite = Fläche (in Quadratmetern)
Für Quadratzentimeter (cm2) gilt dieseselbe Formel.
Umrechnungsregeln und -Formeln
- 1 Zentimeter = 10 Millimeter
- 1 Meter = 100 Zentimeter
- 1 Kilometer = 1.000 Meter
Flächeneinheiten
- 1 Quadratmeter (m2) = 10.000 Quadratzentimenter (cm2)
- 1 Quadratkilometer (km2) = 1.000.000 Quadratmeter (m2)
Ratgeber zur Wohnfläche inklusive Online-Rechner
Zu häufigen Diskussionen und Unklarheiten führt die Wohnflächenberechnung in Räumen, da es verschiedene Methoden der Berechnung gibt. Doch egal welche davon zum Einsatz kommt, werden einige Flächen nur anteilig (zum Beispiel wenn Dachschrägen vorhanden sind) oder auch überhaupt nicht mitberechnet. Zu der eigentlichen Wohnfläche zählt die Summe von sämtlichen Grundflächen die anrechenbar sind und somit zum Wohnraum gehören. Allerdings kann die eigentliche Grundfläche von der Wohnfläche sich unterscheiden, hier ist vor allem der Abstand von der Decke bis runter zum Boden entscheidend.
Die gängigsten Berechnungsmethoden sind die DIN Norm 277 und die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Bei nicht gefördertem Wohnraum (preisfrei) kann auf beide Methoden zurückgegriffen werden. Handelt es sich um einen öffentlichen und geförderten Wohnraum, muss die WoFlV eingesetzt werden.
Toleranzgrenze
In einem Vertrag muss die Quadratmeterzahl nicht perfekt mit der wirklichen Wohnfläche übereinstimmen. Eine kleine Unterschreitung ist sogar gerichtlich erlaubt, da es verschiedene Regelungen zur Berechnung der Wohnfläche gibt. Als Toleranzgrenze gelten 10 Prozent, dies hat der Bundesgerichtshof im Jahre 2010 als Urteil festgelegt.
Dieses Urteil wird in der Praxis gerne als Grundlage verwendet, so kann zum Beispiel im Vertrag eine Angabe von 60 Quadratmetern stehen, obwohl die eigentliche Wohnfläche nur 57 Quadratmeter beträgt. Liegt dagegen eine Fehlberechnung vor, so dass die Abweichung mehr wie 10 Prozent beträgt, kann der Mieter eine Reduzierung der Mietzahlung verlangen.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Hier wird die Grundfläche von den jeweiligen Räumen angerechnet, allerdings stimmt diese Fläche mit der eigentlichen Wohnfläche nicht überein. Dazu müssen Flächen noch abgezogen werden. Mit zur Berechnung gelten Räume wie die Küche, das Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer, Flure, das Badezimmer, Esszimmer und vorhandene Abstell- und Nebenräume.
Zur Berechnung kommen auch Terrassen, Loggien, Balkone und Wintergärten hinzu. Dies können je nach Ausmaß teilweise oder auch komplett mit angerechnet werden. Als Abzugsflächen gelten Vormauerungen, Pfeiler und Bekleidungen, wenn sie eine Grundfläche über 0,1 Quadratmeter besitzen.
Wohnfläche und Grundfläche (in m2)
Wenn es um die Berechnung einer Wohnimmobilie geht, sind die eigentliche Wohnfläche und die Grundfläche nicht das Gleiche. Hier kommt es sehr häufig immer zu Irrtümern innerhalb eines Vertrages. Bei der Grundfläche handelt es sich nur um die komplette Fläche. Die Wohnfläche stellt hingegen die Summe von den Grundflächen dar, die auch zum eigentlichen Wohnen genutzt werden kann. Zur Wohnfläche dürfen zum Beispiel keine Garagen, Wirtschaftsräume und Dachböden mit hinzu gerechnet werden.
Neuvermessung schafft Klarheit
Wird eine neue Wohnung bezogen oder Wohneigentum erworben, ist es oftmals sehr sinnvoll eine Neuvermessung der Räume durchzuführen. Eine Verpflichtung besteht zwar nicht, doch schafft dies oftmals eine bessere Gewissheit, besonders für Vermieter, wenn sie eine Mieterhöhung aufgrund der eigentlichen Fläche erheben wollen. Zu beachten ist dabei auch eine bestehende Toleranzschwelle bei der ortsüblichen Berechnung.
Grundflächen innerhalb eines Raumes werden zu 100 Prozent angerechnet, wenn die Deckenhöhe bei mindestens zwei Metern liegt. Dies gilt auch für Abstellkammern, Fluren und Wintergärten.
Nur zu 50 Prozent werden dagegen Flächen berechnet, die im Rahmen von 1 bis 1,99 Meter liegen (zum Beispiel Dachschrägen). Auch ungeheizte Bereiche in Wintergärten zählen nur zur Hälfte.
Bei einer Terrasse und Balkon werden in den meisten Fällen nur 25 Prozent berechnet, in Ausnahmefällen sind aber auch 50 Prozent möglich. Sind Flächen vorhanden, wo die Deckenhöhe unter einem Meter liegt, wird hier nichts angerechnet.
Die genaue Berechnung einer Wohnfläche ist ein sehr aufwändiger und zeitraubender Akt, da durch die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen ein erhöhtes Fehlerpotenzial möglich ist. Trotzdem ist es immer sinnvoll eine bereits vorhandene Fläche noch einmal nachzumessen, um die Werte im Vertrag zu überprüfen. Liegt die Toleranzgrenze bei über 10 Prozent, kann bei einer gemieteten Wohnung eine Mietminderung verlangt werden und dies auch noch Rückwirkend.
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