Darüber hinaus verfügt die Loggia über eine massive Überdachung. Es besteht in diesem Rahmen häufig ein Verwechslungspotenzial mit einem Balkon. Jedoch ist ein Balkon einem Gebäude angesetzt, die Loggia ist hingegen in ein Gebäude eingelassen. Ursprünglich stammt die Begrifflichkeit Loggia aus dem Italienischen und ist mit der Bezeichnung Loge verwandt.

Das wichtigste Abgrenzungsmerkmal zum Balkon ist in diesem Kontext, dass der Bereich nicht aus dem Gebäude hinausragt, wie der Balkon, sondern sich innerhalb der Gebäudelinie befindet. Aufgrund dessen gilt die Loggia auch als Nutzfläche im Bereich der Wohnfläche laut geltendem Mietrecht.

Loggia mit Galerie Loggia - Quelle: pixabay.com

Insbesondere in österreichischen Städten verfügen die Wohnungen über sogenannte Loggien. Eine Loggia ist vor allem dafür bekannt, dass sie immer dann eingesetzt werden kann, wenn man sich selbst vor neugierigen Blicken der Nachbarn oder auch vor widrigen Wetterbedingungen schützen möchte. Doch was versteht man genau unter einer Loggia.

Kriterien, die die Nutzfläche der Loggia bestimmen

Die Kriterien der Flächenberechnung sind insbesondere bei dem Vorhandensein einer Loggia relevant. Auch wenn eine Verglasung bei einer Loggia vorliegt, so gilt dieser Bereich nicht als Wohnfläche. Dieser Fakt ist insbesondere bei einem auszuhandelnden Kaufpreis oder einem Mietpreis zu berücksichtigen.

Bei der Existenz einer Loggia werden darüber hinaus die Betriebskosten ebenso gem. der vorliegenden Anzahl der Quadratmeter berechnet. In diesem Aspekt besteht im Übrigen ein weiteres Unterscheidungskriterium im Vergleich zu einem Balkon oder einer Terrasse, denn die Quadratmeterzahl von diesen Bereichen fließt nicht mit in die Betriebskostenabrechnung ein. Hiervon unberücksichtigt, ist es jedoch denkbar, dass dieses Ausstattungsmerkmal dennoch im Rahmen eines Preisaufschlags in einen Mietpreis integriert wird.

Wann kann man von einer Loggia als Nutzfläche sprechen?

Damit eine Loggia zweifelsfrei als Nutzfläche angegeben werden kann, sind folgende Parameter zu erfüllen:

  • Es müssen fugenlose Wände vorliegen.
  • Es muss eine gesamtheitlich vollflächige Verbindung mit dem Gebäude existieren.
  • Es muss zwingend ein direkter Zugang von der entsprechenden Wohnung geben.
  • Es darf keine weitere Ausrichtung von Fenstern sowie Türen geben.

Wie sind die rechtlichen Vorschriften für den Loggien-Bau?

Loggia am Haus Loggia - Quelle: pixabay.com

Sollte eine Loggia nachträglich geschaffen werden, spricht man bautechnisch von einem Gebäudeausbau. Für den Gebäudeausbau muss eine zusätzliche Baubewilligung bei dem zuständigen Bauamt beantragt werden. Wenn eine Verglasung im Außenbereich vorgenommen werden soll, so sind die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Im Regelfall kann man hierbei davon ausgehen, dass eine einfache Bauanzeige ausreichend ist. Es ist jedoch dringend zu empfehlen sich in diesem Zuge separat über den Sachverhalt zu informieren, um Fehler und Ärgernisse zu vermieden.

Wenn Eigentum in der Form einer Eigentumswohnung vorliegt, so muss man sich im Übrigen von der Wohneigentümergemeinschaft im Vorfeld eine Genehmigung einholen. Die Einholung der Genehmigung ist hierbei durch die Eigentümerversammlung durchführbar.

Verschiedene Arten der Loggia

Loggien gibt es bereits seit vielen Jahrhunderten. Sie werden noch heute als ein architektonisches Stilmittel eingesetzt. Im Laufe der Zeit haben sich unterschiedliche Arten von Loggien entwickelt. Hierzu gehören der Freigang, das Einzelgebäude, der Freisitz oder auch die Dachloggia.

Der Freigang

Hierunter versteht man eine offene Verbindung, die dennoch Überdacht ist. Es handelt sich um eine Verbindung, die zwischen unterschiedlichen Gebäudeteilen besteht. Heutzutage findet man einen Freigang eher in öffentlichen Gebäuden. Im Privatbereich ist dieser Stil nur noch sehr selten anzutreffen.

Das Einzelgebäude

Man bezeichnet offene Gebäude, die fensterlos sind und lediglich aus einem Dach bestehen ebenso als Loggia. Ab und an werden solche Optionen noch immer gebaut, beispielsweise als elegantes kleines Gartengebäude.

Der Freisitz

Der Freisitz ist die verbreitetste Form einer Loggia. Hierbei handelt es sich um einen klassisch abgeschlossenen Bereich, der lediglich durch eine Tür in der Wohnung zugänglich ist. Ein Freisitz kann sowohl auf einer beliebigen Etage sowie im Erdgeschoss umgesetzt werden.

Die Dachloggia

Unter einer Dachloggia versteht man eine Giebeldachöffnung. Die Giebeldachöffnung bietet einen recht hohen Nutzwert. Man schreibt ihr jedoch auch eine Reihe von Nachteilen zu.

Vorteile und Nachteile einer Loggia

Vorteile

  • Eine Loggia verspricht eine einfache Umsetzung im wohnlichen Ambiente.
  • Eine Loggia kann man sehr einfach zu einem geschlossenen Zimmer umbauen.
  • Es gelingt durch sie spielend eine Erweiterung des Lichteinfalls in angeschlossene Zimmer.

Nachteile

  • Eine Loggia bietet lediglich ein eingeschränktes Platzangebot.
  • Eine Loggia wartet nur mit einer eingeschränkten Nutzbarkeit auf.
  • Eine Loggia ermöglicht vergleichsweise zu einem Balkon nur eine geringe Rundumsicht.
  • Durch eine Loggia besteht die Notwendigkeit von mehreren Außenfenstern.

Eine Loggia kann man recht schnell baulich umsetzen, da man lediglich die Fenster und die Außenwand weglassen muss. Kunden können das beliebte Stilelement auch nachträglich ganz simpel in Wohnraum umwandeln. Hierzu muss lediglich eine Fensterfront in eine der Wände eingebaut werden. Man findet in der Industrie mittlerweile eine Reihe von Ansätzen, die die Option bieten die Loggia lediglich saisonweise zu verschließen. Konsumenten haben beispielsweise im Bereich der Loggiaverglasung diverse Möglichkeiten, die Funktionalität des beliebten Stilelements zu forcieren. Insbesondere die Verglasung ist in diesem Zuge interessant, denn hierdurch wird ein zusätzlicher Wärmeschutz geschaffen.

Mediterranes Stilelement

Die Loggia ist ein Stilelement und wohnlicher Bestandteil mit einer langen geschichtlichen Historie. Namentlich liegen die Wurzeln in Italien. In Österreich findet man Loggien zahlreich in Wohnungen und Häusern. Mietrechtlich ist es notwendig eine klare Abgrenzung zwischen einem Balkon und einer Loggia vorzunehmen, da eine Loggia zum Areal der Nutzfläche zählt und Betriebs kostenmäßig bei der Verteilung der Kosten entsprechend der Quadratmeter berücksichtigt wird.

In den vergangenen Jahren haben sich insbesondere im industriellen Umfeld einige Möglichkeiten entwickelt eine Loggia saisonweise via Glas zu verschließen. Die funktionalen Möglichkeiten und der visuelle Charme steigen in diesem Bereich ständig. Kunden, die Anregungen für die Gestaltung einer Loggia benötigen, können sich von Innendekorateuren zahlreiche Anreize holen.